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Einfuhrprozess und -dokumentation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vor der Einfuhr

 

Inländische Importeure müssen eine Produktankündigung machen (auch bekannt als Konformitätsmitteilung der Verordnung). Während dieser Zeit benötigt der Importeur Unterstützung durch den deutschen Exporteur bei der Bereitstellung von Mustern, Etiketten und notwendigen Unterlagen zum Produkt und zur Herstellung des Produkts.

1. Lebensmittel "Allgemein"

 

Betrifft folgende Produktgruppen:

  • Vorverpackte verarbeitete Lebensmittel

  • Lebensmittelzusatzstoffe

  • Hilfsmittel für die Lebensmittelverarbeitung

  • Lebensmittelbehälter und Verpackungsmaterialien, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen

Grundsätzlich haben alle Lebensmittel die technischen Vorschriften QCVN oder TCVN (beide sogenannte "Vietnam Standards) zu erfüllen.

 

Für o.g. Lebensmittel gilt weiterhin das Prinzip der Selbstdeklaration. Der Importeur deklariert das Produkt hierbei selbst auf den Massenmedien, bzw. seiner Website oder Listen öffentlich am Hauptsitz des Unternehmens. Ferner reicht er hiervon eine Kopie bei der zuständigen staatlichen Verwaltungsbehörde ein. Unmittelbar nach der Selbstdeklaration des Produkts ist der Importeur berechtigt, das Produkt herzustellen/zu handeln und die volle Verantwortung für die Sicherheit dieses Produkts zu übernehmen.

Das Dossier zur Selbstdeklaration von Produkten umfasst:

  • Eine Selbstdeklaration von Produkten, die gemäß dem Formular Nr. 01, Anhang I, gemäß dem Dekret 15/2018/ND-CP;

  • Ergebnisse der Lebensmittelsicherheitsprüfung von Produkten innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Antragstellung.

 

2. Lebensmittel "Gesundheit/Zusatzstoffe"

Betrifft folgende Produktgruppen:

  • Lebensmittel für den Gesundheitsschutz

  • Lebensmittel für die medizinische Ernährung

  • Lebensmittel für besondere Ernäherung

  • Ernährungsprodukte für Kinder bis 36 Monate

  • Gemischte Lebensmittelzusatzstoffe mit neuen Verwendungszwecken

  • Lebensmittelzusatzstoffe, die nicht auf der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe in Lebensmitteln stehen oder vom Gesundheitsministerium nicht für die richtigen Benutzer bestimmt sind

Das Dossier zur Registrierung der Produktankündigung umfasst:

  • Eine Produktankündigung gemäß Formular Nr. 02, Anhang I, ausgestellt zusammen mit dem Dekret 15/2018/ND-CP;

  • Bescheinigung über

    • den freien Verkauf (Certificate of Free Sale) oder

    • Export Certificate (Certificate of Export) oder

    • Gesundheitsbescheinigung
      ausgestellt von einer zuständigen Behörde des Ursprungslandes. Diese Bescheinigung bestätigt, dass das Produkt für Verbraucher sicher ist und auf dem Markt des Herstellers frei verkauft werden darf. I.d.R. ist eine Legalisation des Dokumentes notwendig;

  • das Ergebnisblatt der Lebensmittelsicherheitsprüfung des Produkts innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Antragstellung;

  • Wissenschaftlicher Nachweis über die Verwendung des Produkts oder der Inhaltsstoffe, die die angekündigte Verwendung begründen (Original oder eine beglaubigte Kopie);

  • Zertifikat über die Eignung für Lebensmittelsicherheit, Good Manufacturing Practice (GMP) oder gleichwertiges Zertifikat, falls das importierte Produkt ein Bio-Lebensmittel ist, beantragt ab dem 1. Juli 2019 (von der Organisation oder Person beglaubigte Kopie).

Zollverfahren

 

Alle importierten Lebensmittel unterliegen Lebensmittelsicherheitskontrollen. Importierte Lebensmittel werden erst dann verzollt, wenn Kontrollergebnisse bestätigen, dass die Sendungen die Einfuhrbestimmungen erfüllen.

  • Bevor die Sendung in Vietnam ankommt, muss sich der Importeur für eine Lebensmittelsicherheitsinspektion bei einer Qualitätsprüfstelle wie QUATEST 3 in Ho-Chi-Minh Stadt oder QUATEST 1 in Hanoi oder dem Pflanzen-  bzw. Tierquarantänezentrum anmelden.

  • Wenn die Ware ankommt, füllt der Importeur das Zollerklärungsformular aus und reicht es beim Zoll ein. Einfuhrzollanmeldungen sind im Voraus oder innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft abzugeben. Der Zoll bearbeitet die Dokumente. Falls ausreichend, wird die Ware vorübergehend freigegeben, damit der Importeur die Ware zur Aufbewahrung ins Lager bringen kann. Anschließend stellt der Importeur die Probe der Qualitätskontrollstelle zur Verfügung und erhält die Ergebnisse zur Vorlage beim Zoll. Entsprechen die Ergebnisse den Einfuhrbestimmungen, wird die Sendung verzollt, der Importeur zahlt die Einfuhrsteuer und die Mehrwertsteuer. Andernfalls fordert der Zoll die Rücksendung an ausländischen Lieferanten oder die Vernichtung an Ort an.

Vorbereitung der Dokumente für die Zollanmeldung:

  • Allgemeine Anforderungen: Commercial Invoice, Packing List, Bill of Lading.

  • Certificate of Origin, um Tarifpräferenzen zu genießen:

  • Spezifische Anforderungen für Lebensmittel und Getränk, abhängig von der Art des Produkts: Certificate of Analysis, Certificate of Food Safety and Hygiene Standards, Certificate of Fumigation, Certificate of Good Manufacturing Practice, Certificate of Hygiene and Safety Inspection of Food Establishments, Certificate of Statement of Product Standards, Declaration of Conformity, Free Sale Certificate, Import Licence for Alcoholic Beverages, Letter of Authorization, Permit to Import Species Subject to CITES and Other Endangered Species, Phytosanitary Certificate, Phytosanitary Import Permit for Goods Subject to Pest Risk Analysis, Product Declaration for Foodstuffs, Quarantine Certificate for Animal Products, Quarantine Certificate for Animal Flours and Meals, Quarantine Registration, State Quality Inspection of Imported Goods, Table of Standards Applied in the Facility, Veterinary Health Certificate for Animal Products, usw.

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